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Organe des Clubs

Aufgaben in der JAG

Organe des Vereins sind:

  • a) Vorstand (§ 8-10)
  • b) Erweiterter Vorstand (§ 11)
  • c) Kassenprüfer (§ 12)
  • d) Mitgliederversammlung (§ 13-14)

Näheres dazu auch in unserer Satzung

 

Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Diese drei bilden den Vorstand nach § 26 BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

Die Drei tragen insbesondere die Verantwortung für:

  • Führung der laufenden Geschäfte nach der Maßgabe der Satzung und des Gesetzes
  • Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Vorstandes
  • Vorbereitung und Berufung der Mitgliederversammlung in Abstimmung mit dem Erweiterten Vorstand
  • Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern
  • Einrichtung von Sektionen des Vereins für regionale Gebiete in Abstimmung mit dem Erweiterten Vorstandes
  • Bestellung und Abberufung der Führer der Typenregister in Abstimmung mit dem Erweiterten Vorstandes

Die Aufteilung dieser Tätigkeitsgebiete regelt der Vorstand untereinander.

Alle Vorstandsmitglieder halten Kontakt zu den Sektionen und Typ-Referenten, auch durch persönliche Besuche im Rahmen von Stammtischen, Ausfahrten oder Feierlichkeiten.

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützt der Leiter der Geschäftsstelle den Vorstand. Die zusätzliche Aufgabe hat zurzeit der Schatzmeister Michael Dewender übernommen.

Rechtsberatung in allen Formen ist in der Satzung nicht vorgesehen. Hier empfiehlt sich Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.


Rüdiger Bonneß - Präsident
 

Präsident

Rüdiger Bonneß

Zu den Honigäckern 28-30
63808 Haibach

Tel. +49 (6021) 62502
Fax:+49 (6021) 625404


E-Mail: praesident@jaguar-association.de

» Weitere Informationen...

 

Michael Dewender - Schatzmeister 
 

Schatzmeister

Michael Dewender

In der Baut 8
45731 Waltrop

Tel:    +49 (2309) 409438 (AB)
Mobil: +49 (176) 6232 1420

E-Mail: schatzmeister@jaguar-association.de

» Weitere Informationen...

 

Jürgen Binder - Schriftführer

Schriftführer

Jürgen Binder

Willy-Reichert-Str. 7
74199 Unterheinriet

Tel:    +49 (7130) 450 611
Mobil: +49 (152) 0162 7273

E-Mail: schriftfuehrer@jaguar-association.de

» Weitere Informationen...

Der Erweiterte Vorstand

Der Erweiterte Vorstand ist das Gremium im Verein mit den wohl wichtigsten Funktionen. Er besteht im Kern aus

  • den Leitern der 15 Gebietssektionen des Vereins
  • den drei Vorstandsmitgliedern,
  • den Führern der Typenregister und
  • dem JAGMAG-Chefredakteur.


Der Erweiterte Vorstand bestimmt nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorgaben sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung die Richtlinien der Vereinspolitik. Es kann dem Vorstand im Einzelfall Weisungen erteilen.

Dem Erweiterten Vorstand obliegen weiter:

  • die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
  • die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands
  • die Genehmigung des Jahresbudgets
  • die Einrichtung von Sektionen des Vereins für regionale Gebiete in Abstimmung mit dem Vorstand und die Bestätigung der Sektionsleiter
  • die Bestellung und Abberufung der Führer der Typenregister in Abstimmung mit dem Vorstand
  • die Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein



Kassenprüfer

Dem Kassenprüfer obliegt die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Buchführung durch den Vorstand sowie der Einhaltung des Jahresbudgets. Der Kassenprüfer berichtet über das Prüfungsergebnis dem Erweiterten Vorstand und der Mitgliederversammlung.

 

Mitgliederversammlung

  • Aufgrund der umfassenden Verantwortung des erweiterten Vorstandes muss die Mitgliederversammlung nur alle zwei Jahre stattfinden. Dieses Gremium ist im Wesentlichen verantwortlich für:
  • die Entlastung des Vorstands
  • die Abberufung der Mitglieder des Vorstands
  • die Wahl und Abberufung von zusätzlichen aktiven Mitgliedern in den und aus dem Erweiterten Vorstand
  • die Abberufung von Leitern der Gebiets-Sektionen
  • die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr
  • die Festsetzung der Höhe des Anteils der Gebiets-Sektionen am Beitragsaufkommen des Vereins
  • die Änderung der Satzung
  • die Auflösung des Vereins

Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich oder durch Bekanntgabe im JAGMAG unter Bekanntgabe der Tagesordnung, des Tagungsortes und der Tagungszeit.