KFZ-Zulassungen Oldtimer
Normal-Zulassung
Sie können Ihr Fahrzeug normal zulassen und zahlen den ab dem 1.7.97 geltenden Steuersatz von 21,- pro 100 ccm (für PKW- Benziner) und dann ab 1.1.2005 dann 25,- Euro.
Rotes-Kennzeichen
Sie können Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen zulassen. Es muß mindestens 20 Jahre alt sein und sie dürfen das Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten wie auch bei der Teilnahme an Veteranenveranstaltungen nutzen. Sie können mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen betreiben (Wechselkennzeichen). Sie zahlen pro Jahr 191,- Euro an Steuern für das Kennzeichenschild (Motorrad 45,-Euro)
Saison-Kennzeichen
Sie können das Saisonkennzeichen nutzen und das Fahrzeug nur für bestimmte Monate anmelden. Nur für diesen Zeitraum zahlen Sie Steuer und Versicherung.
H-Kennzeichen
Ab dem 1.7.1997 können Sie ein Fahrzeug älter als 30 Jahre mit einem besonderen Oldtimerkennzeichen betreiben. (z.B. AA-BB 999 H). Das Fahrzeug unterliegt allen Bestimmungen wie bei einer normalen Zulassung sie zahlen aber lediglich 192,-Euro pro Jahr an Steuern (Motorrad 46 Euro). Auch hier können Sie das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen und zahlen dann nur anteilig Steuer und Versicherung. Im Gegensatz zum Saisonkennzeichen ist hier aber eine Ab- und Anmeldung (gegen Gebühr) notwendig.
Club-Register
- Newtimer:
XF, XJ (X351, Serie 8), XE, F-Type, F-Pace, E-Pace
Typ-Referent: Frederik Pisa
- Youngtimer:
XJ (X300, X308, X350, X358),
X-Type (X400),
S-Type (X200, X202),
XK 8 (X100),
XK (X150)
Typ-Referent: Martin Kefenbaum
- XJ I-III, XJS, XJ40/XJ81
Typ-Referent: Bernhard Rosemann
- MK I und MK II, 420, S-Type
Typ-Referent: Axel Großmann
- E-Type
Typ-Referent: Manfred Hinz
- Big Cats: MK VII-MK IX, MK X, 420G
Typ-Referent: Peter Schuster
- XK
Typ-Referent: Marcel Kurth
- SS, MK IV und MK V
Typ-Referent: Axel Großmann